Privatkrankenanstalten; Beantragung einer Konzession
Beschreibung
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik. Die Genehmigung wird jedoch beim Vorliegen einer der in § 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen versagt. Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Mitbewohner oder Nachbarn.
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Aichach-Friedberg (LRA AIC)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchener Str. 9
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
! Bauamt: Dienstag + Mittwoch ganztägig geschlossen !
Kfz-Zulassung in Aichach und Friedberg:
Annahmeschluss ist vormittags um 12:00 Uhr, Montag Nachmittag um 15.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag um 17.30 Uhr.
Führerscheinstelle: um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir unsere Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.bayern.de
De-Mail: info@landratsamt-aic-fdb.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91553748389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91553748389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8251 92-0
Fax: +49 8251 92-371
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass keine Versagungsgründe für eine Genehmigung vorliegen
(Selbstauskunft und Registerauszüge)
- Unterlagen über vorgesehene Ärzte und das sonstige Personal für die medizinische und pflegerische Versorgung
- Pläne der baulichen Anlagen und Ausstattung der Räume
Voraussetzungen
Der Erlaubnis bedarf der Unternehmer, d.h. derjenige, der die Anstalt auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung betreibt.
Wird eine Anstalt von einer Personengesellschaft betrieben, bedarf grundsätzlich jeder persönlich haftende Gesellschafter der Genehmigung.
Der Unternehmer hat die o.g. Zuverlässigkeit in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt darzulegen.
Eine Krankenanstalt liegt nur dann vor, wenn stationäre oder teilstationäre Krankenbehandlung geplant ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 30 Gewerbeordnung (GewO)Privatkrankenanstalten
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.
Fristen
Wer vor Erteilung der Genehmigung den Betrieb der Anstalt aufnimmt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 144 GewO). Eine Straftat liegt vor, wenn der Unternehmer die Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder hierdurch Leben und Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden (§ 148 GewO).
Kosten
2.500 bis 10.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Antragstellung sollte mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache gehalten werden wegen der im Einzelnen einzureichenden Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 25.09.2024
Stichwörter
Konzession, Privatkrankenanstalten