Radioaktivität; Beratung
Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.
Beschreibung
Wenn Sie Fragen zur Wirkung ionisierender Strahlung (künstliche und natürliche radioaktive Stoffe) auf den Menschen oder auf die Umwelt haben, können Ihnen die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Übersichtsmessungen können die Umweltschutzingenieure teilweise mit eigenen Messgeräten selbst vornehmen, bei Fragen zur Radioaktivität in Lebensmitteln (z. B. Wild, Pilze) werden Ihre Verdachtsproben an die zuständigen Untersuchungslabors weitergeleitet. Sollte der Umweltschutzingenieur einmal selbst nicht mehr weiter wissen, so kann er Ihnen kompetente Ansprechpartner benennen, an die Sie sich dann mit Ihren Fragen wenden können.
Ansprechpartner
Landratsamt Schwandorf - Sachgebiet 3.1 - Immissionsschutz und Abfallrecht (LRA SAD)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/531959876865Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 471-09431/471324
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Strahlenschutz in BayernAllgemeine Information zur Strahlung, Gefahren, usw.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024
Stichwörter
belastet, Gammstrahlung, Geigerzähler, Kernenergie, kontaminiert, Strahlenbelastung, Umweltradioaktivität, radioaktive Stoffe, Umgebungsstrahlung, verstrahlt