Radioaktivität; Beratung

    Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fragen zur Wirkung ionisierender Strahlung (künstliche und natürliche radioaktive Stoffe) auf den Menschen oder auf die Umwelt haben, können Ihnen die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Übersichtsmessungen können die Umweltschutzingenieure teilweise mit eigenen Messgeräten selbst vornehmen, bei Fragen zur Radioaktivität in Lebensmitteln (z. B. Wild, Pilze) werden Ihre Verdachtsproben an die zuständigen Untersuchungslabors weitergeleitet. Sollte der Umweltschutzingenieur einmal selbst nicht mehr weiter wissen, so kann er Ihnen kompetente Ansprechpartner benennen, an die Sie sich dann mit Ihren Fragen wenden können.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Eichstätt - SG 44 - Umweltschutz (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Residenzplatz 2

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Residenzplatz 2

    85072 Eichstätt

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/830414598643Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 70-0

    Fax: +49 8421 70-1305

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024

    Stichwörter

    belastet, Gammstrahlung, Geigerzähler, Kernenergie, kontaminiert, Strahlenbelastung, Umweltradioaktivität, radioaktive Stoffe, Umgebungsstrahlung, verstrahlt

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English