Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

    Beschreibung

    Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.

    Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.

    Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirk Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Danziger Str. 5

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 617

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04998215385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04998215385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 4664-0

    Fax: +49 981 4664-90999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (LRA WUG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    91781 Weißenburg i.Bay.

    Postanschrift

    91780 Weißenburg i.Bay.

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.Lra@Landkreis-wug.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22220200436Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22220200436Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9141 902-0

    Fax: +49 9141 902-108

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist die Staatsregierung zuständig. Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete werden durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung erlassen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis maximal 10 Hektar Größe zuständig. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.11.2024

    Stichwörter

    Erhalt, Erhaltung, geschützte, geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete, Lebensraum, Nationalparke, Nationalparks, Natur, Naturdenkmal, Naturdenkmäler, Naturschutz, Naturschutzgebiete, Pflanzen, Tiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English