Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Beschreibung
Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.
Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.
Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101152
95411 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberfranken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88220438384Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88220438384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 7846-0
Fax: +49 921 7846-90
Internet
Landratsamt Kulmbach - 34 Naturschutz, Wasserrecht und Landschaftspflege (LRA KU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1660
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/757749140617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9221 707-0
Fax: +49 9221 707-240
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist die Staatsregierung zuständig. Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete werden durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung erlassen (siehe unter "Verwandte Themen").
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis maximal 10 Hektar Größe zuständig. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.11.2024
Stichwörter
Erhalt, Erhaltung, geschützte, geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete, Lebensraum, Nationalparke, Nationalparks, Natur, Naturdenkmal, Naturdenkmäler, Naturschutz, Naturschutzgebiete, Pflanzen, Tiere