Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

    Beschreibung

    Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.

    Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.

    Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Niederbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 15

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84023 Landshut

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    Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 97512-100

    Fax: +49 871 97512-529

    Internet

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    Landratsamt Regen - Schutzgebiete und geschützte Flächen (LRA REG)

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    Hausanschrift

    Poschetsrieder Str. 16

    94209 Regen

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    Postfach 1220

    94202 Regen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/041622625950Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9921 601-0

    Fax: +49 9921 601-100

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist die Staatsregierung zuständig. Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete werden durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung erlassen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis maximal 10 Hektar Größe zuständig. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.11.2024

    Stichwörter

    Erhalt, Erhaltung, geschützte, geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete, Lebensraum, Nationalparke, Nationalparks, Natur, Naturdenkmal, Naturdenkmäler, Naturschutz, Naturschutzgebiete, Pflanzen, Tiere

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English