Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

    Beschreibung

    Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.

    Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.

    Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 14

    80538 München

    Postanschrift

    80535 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2198-01

    Fax: +49 89 2198-11900

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Schutzgebiete (LRA ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

    Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Ausländerwesen:

    Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: naturschutz@neuburg-schrobenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3294205550515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 57-0

    Fax: +49 8431 57-205

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    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist die Staatsregierung zuständig. Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete werden durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung erlassen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis maximal 10 Hektar Größe zuständig. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.11.2024

    Stichwörter

    Erhalt, Erhaltung, geschützte, geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete, Lebensraum, Nationalparke, Nationalparks, Natur, Naturdenkmal, Naturdenkmäler, Naturschutz, Naturschutzgebiete, Pflanzen, Tiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English