Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.
Beschreibung
Die Gemeinden legen für jeden Stimm- bzw. Wahlbezirk zum Stichtag 42. Tag vor der Wahl ein Verzeichnis der Wahlberechtigten an. Die darin eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis drei Wochen vor der Wahl eine amtliche Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen über Ort und Zeit der Stimmabgabe sowie einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins, falls der oder die Wahlberechtigte per Briefwahl abstimmen will.
Jede wahlberechtigte Person hat außerdem das Recht, an den Werktagen, außer Samstagen, vom 20. bis zum 16. Tag vor der Abstimmung während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während des genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Wer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie in Ihrer Gemeinde wahlberechtigt sind (also im Wählerverzeichnis eingetragen sind), wann, wo und wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen können und wo genau Sie in Ihrer Gemeinde wählen können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ausführliche Informationen über alle allgemeinen Fragen zu den einzelnen Wahlen einschließlich der gesetzlichen Grundlagen und der Wahlergebnisse zurückliegender Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters beim Bayerischen Landesamt für Statistik.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 81
63872 Heimbuchenthal
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung
Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt
Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet. Das Tragen einer Maske entfällt!
Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.
Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.
Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.
Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Dies sind insbesondere:
-Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
-Meldebestätigung abholen
-Personalausweis/Reisepass abholen
-Führungszeugnis beantragen
-Führerscheinbestätigung
-Beglaubigungen
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.
Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
Mona Michler: 06092/942-115
Anja Lang: 06092/942-116
Standesamt:
Stefanie Masur: 06092/942-114
Alle anderen Angelegenheiten:
Zentrale: 06092/942-0
Geschäftszimmer: 06092/942-130
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6092 942-0
Fax: +49 6092 942-28
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
- §§ 14 ff Europawahlordnung (EuWO)
- § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- §§ 14 ff Bundeswahlordnung (BWO)
- Art. 4 Abs. 1 Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz – LWG)
- §§ 12 ff. Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Stichwörter
Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen, Wahlbenachrichtigungen, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis