vorgesehen zum Löschen - Gewalt gegen Frauen Beratung

    Gewalt gegen Frauen; Beratung durch Interventionsstelle

    Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen können von einer Interventionsstelle beraten werden.

    Beschreibung

    Interventionsstellen bieten ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat.

    Der Beratungsauftrag der Interventionsstelle ist fachlich und zeitlich begrenzt. Ist eine längerfristige Beratung der gewaltbetroffenen Frau erforderlich, werden bestehende ambulante Beratungsangebote (z.B. Fachberatungsstellen, ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser) die Weiterbetreuung übernehmen.

    Ansprechpartner

    Fachberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9303319164509Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Frauenhäuser

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0338283715107Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es werden von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen beraten, die von sich aus keine Hilfe suchen.

    Verfahrensablauf

    Nach dem polizeilichen Einsatz übermittelt die Polizei - mit Einverständnis der Frau - die Kontaktdaten an die Interventionsstelle.

    Die Beraterinnen setzen sich dann mit der Frau in Verbindung. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung.

    Dieses Beratungsangebot wird auch pro-aktiv genannt, weil die Kontaktaufnahme von der Beratungseinrichtung ausgeht. Dadurch werden auch Frauen erreicht, die nicht von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser und Fachberatungsstellen wenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English