Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
Beschreibung
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 9909-0
Fax: +49 831 9909-1499
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 177 Strafgesetzbuch (StGB)Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024
Stichwörter
Ansprechpartner, Beratung, Frauen, geschlagen, Gewalt in der Ehe, gewalttätig, Häusliche Gewalt, Körperverletzung, missbrauchen, mißbrauchen, missbraucht, mißbraucht, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, reden, Schläge