Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

    Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

    Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakobsplatz 5

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Jakobsplatz 5

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0555155864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2112-0

    Fax: +49 911 2112-1005

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlose Beratung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024

    Stichwörter

    Ansprechpartner, Beratung, Frauen, geschlagen, Gewalt in der Ehe, gewalttätig, Häusliche Gewalt, Körperverletzung, missbrauchen, mißbrauchen, missbraucht, mißbraucht, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, reden, Schläge

    Sprachversion

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