Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

    Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

    Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

    Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

    Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Breite 17

    87439 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Auf der Breite 17

    87439 Kempten (Allgäu)

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 9909-0

    Fax: +49 831 9909-1499

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Lindenberg i.Allgäu

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellgasser Straße 6

    88161 Lindenberg i.Allgäu

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    88152 Lindenberg i.Allgäu

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24332813112Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8381 9201-0

    Fax: +49 8381 9201-40

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024

    Stichwörter

    Anzeige, anzeigen, Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK), Ehemann, Frauen, Gatte, missbrauchen, mißbrauchen, Opferschutz und Opferhilfe, Polizei, Sexualdelikt, Sexuelle Nötigung, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung, vergewaltigungsopfer, zwingen

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