Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3999552966Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 457-0
Fax: +49 931 457-1209
Internet
Polizeiinspektion Hammelburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchgasse 6
97762 Hammelburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83443977100Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9732 906-0
Fax: +49 9732 906-169
Internet
Polizeiinspektion Lohr a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 52
97816 Lohr a.Main
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84777301102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9352 8741-0
Fax: +49 9352 8741-69
Internet
Polizeistation Gemünden a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brückleinsweg 11
97737 Gemünden a.Main
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18332855103Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9351 9741-0
Fax: +49 9351 9741-69
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- § 177 Strafgesetzbuch (StGB)Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024
Stichwörter
Anzeige, anzeigen, Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK), Ehemann, Frauen, Gatte, missbrauchen, mißbrauchen, Opferschutz und Opferhilfe, Polizei, Sexualdelikt, Sexuelle Nötigung, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung, vergewaltigungsopfer, zwingen