Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

    Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

    Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

    Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

    Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakobsplatz 5

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Jakobsplatz 5

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0555155864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2112-0

    Fax: +49 911 2112-1005

    Internet

    Sprachversion

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    Polizeiinspektion Erlangen-Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schornbaumstraße 11

    91052 Erlangen

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    91051 Erlangen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8332925880Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 760-0

    Fax: +49 9131 760-130

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024

    Stichwörter

    Anzeige, anzeigen, Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK), Ehemann, Frauen, Gatte, missbrauchen, mißbrauchen, Opferschutz und Opferhilfe, Polizei, Sexualdelikt, Sexuelle Nötigung, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung, vergewaltigungsopfer, zwingen

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