Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion 27 Haar
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 330329
80063 München
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8555309531Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 462305-0
Fax: +49 89 462305-128
Internet
Polizeipräsidium München
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80063 München
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5555400335Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2910-0
Fax: +49 89 2910-4863
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- § 177 Strafgesetzbuch (StGB)Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024
Stichwörter
Anzeige, anzeigen, Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK), Ehemann, Frauen, Gatte, missbrauchen, mißbrauchen, Opferschutz und Opferhilfe, Polizei, Sexualdelikt, Sexuelle Nötigung, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung, vergewaltigungsopfer, zwingen