Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 9909-0
Fax: +49 831 9909-1499
Internet
Polizeiinspektion Immenstadt i.Allgäu
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Badeweg 7
87509 Immenstadt i.Allgäu
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42443914114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8323 9610-0
Fax: +49 8323 9610-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen