Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 102205
86012 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02221740104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 323-0
Fax: +49 821 323-1040
Internet
Polizeiinspektion Aichach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1129
86542 Aichach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88110611107Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8251 8989-0
Fax: +49 8251 8989-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen