Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
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Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0555155864Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 2112-0
Fax: +49 911 2112-1005
Internet
Polizeiinspektion Weißenburg i.Bay.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 346
91772 Weißenburg i.Bay.
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Telefon Festnetz: +49 9141 8687-0
Fax: +49 9141 8687-20
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen