Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

    Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

    Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

    Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Thoma-Straße 4

    95447 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 100261

    95402 Bayreuth

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9110744791Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 506-0

    Fax: +49 921 506-1419

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Hof

    Adresse

    Hausanschrift

    Kulmbacher Straße 101

    95030 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3366

    95003 Hof

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7888507823Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 704-0

    Fax: +49 9281 704-340

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeistation Rehau

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 1

    95111 Rehau

    Postfachadresse

    Postfach 1104

    95101 Rehau

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2110723837Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9283 860-0

    Fax: +49 9283 860-140

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English