Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110440
93017 Regensburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 506-0
Fax: +49 941 506-1429
Internet
Polizeiinspektion Burglengenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Christoph-Willibald-Gluck-Straße 14
93133 Burglengenfeld
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0999643770Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9471 7015-0
Fax: +49 9471 7015-40
Internet
Polizeistation Nittenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brucker Straße 18
93149 Nittenau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4888528778Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9436 903893-0
Fax: +49 9436 903893-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.06.2023
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen