Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

    Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

    Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

    Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bajuwarenstraße 2c

    93053 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110440

    93017 Regensburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 506-0

    Fax: +49 941 506-1429

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf.

    Adresse

    Hausanschrift

    Woffenbacher Straße 5

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postanschrift

    Woffenbacher Straße 5

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2555211743Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 4885-0

    Fax: +49 9181 4885-140

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English