Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberpfalz
Adresse
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93017 Regensburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 506-0
Fax: +49 941 506-1429
Internet
Polizeiinspektion Amberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
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92208 Amberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9555232697Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 890-0
Fax: +49 9621 890-3099
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen