Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Dingolfing
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
84123 Dingolfing
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5666347689Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8731 3144-0
Fax: +49 8731 3144-40
Internet
Polizeiinspektion Landau a.d.Isar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fleischgasse 16
94405 Landau a.d.Isar
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2444124691Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9951 9834-0
Fax: +49 9951 9834-40
Internet
Polizeipräsidium Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 661
94306 Straubing
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6846726467110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 868-0
Fax: +49 9421 868-1009
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen