Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Esplanade 40
85049 Ingolstadt
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7666473417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 9343-0
Fax: +49 841 9343-1209
Internet
Polizeiinspektion Moosburg a.d.Isar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Poststraße 6
85368 Moosburg a.d.Isar
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666445478Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8761 3018-0
Fax: +49 8761 3018-109
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen