Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
    99037014261000

    Eichwesen; Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte

    Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.

    Beschreibung

    Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt WürzburgLMG

    Adresse

    Hausanschrift

    Rottendorfer Str. 7
    97072 Würzburg

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    Postanschrift

    Rottendorfer Str. 7
    97072 Würzburg

    Kontakt

    E-Mail: ea-wue.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86776587256Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 06.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English