Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Schwaben Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Gögginger Straße 43

    86159 Augsburg

    Postfachadresse

    Postfach 102205

    86012 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02221740104Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 323-0

    Fax: +49 821 323-1040

    Internet

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    Englisch

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    Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Breite 17

    87439 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Auf der Breite 17

    87439 Kempten (Allgäu)

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 9909-0

    Fax: +49 831 9909-1499

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Marktoberdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Meichelbeckstr. 42

    87616 Marktoberdorf

    Postanschrift

    Meichelbeckstr. 42

    87616 Marktoberdorf

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91443921112Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8342 9604-0

    Fax: +49 8342 9604-40

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.06.2023

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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