Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Breite 17

    87439 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Auf der Breite 17

    87439 Kempten (Allgäu)

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 9909-0

    Fax: +49 831 9909-1499

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Immenstadt i.Allgäu

    Adresse

    Hausanschrift

    Badeweg 7

    87509 Immenstadt i.Allgäu

    Postanschrift

    Badeweg 7

    87509 Immenstadt i.Allgäu

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42443914114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8323 9610-0

    Fax: +49 8323 9610-40

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeistation Oberstaufen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenstraße 4

    87534 Oberstaufen

    Postanschrift

    Blumenstraße 4

    87534 Oberstaufen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92777245114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8386 93930-0

    Fax: +49 8386 93930-40

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.06.2023

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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