Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 9909-0
Fax: +49 831 9909-1499
Internet
Polizeiinspektion Immenstadt i.Allgäu
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Badeweg 7
87509 Immenstadt i.Allgäu
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42443914114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8323 9610-0
Fax: +49 8323 9610-40
Internet
Polizeistation Oberstaufen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Blumenstraße 4
87534 Oberstaufen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92777245114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8386 93930-0
Fax: +49 8386 93930-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.06.2023
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen