Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 102205
86012 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02221740104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 323-0
Fax: +49 821 323-1040
Internet
Polizeiinspektion Friedberg
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86303 Friedberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04888388108Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 323-1710
Fax: +49 821 323-1740
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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