Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
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Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3999552966Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 457-0
Fax: +49 931 457-1209
Internet
Polizeiinspektion Ebern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karl-Hoch-Anlage 1
96106 Ebern
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50555085101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9531 924-0
Fax: +49 9531 924-169
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen