Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 79

    97082 Würzburg

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 79

    97082 Würzburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3999552966Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 457-0

    Fax: +49 931 457-1209

    Internet

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    Polizeiinspektion Aschaffenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorbeerweg 1

    63741 Aschaffenburg

    Postanschrift

    Lorbeerweg 1

    63741 Aschaffenburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4332883971Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.06.2023

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

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