Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Mittelfranken
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Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0555155864Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 2112-0
Fax: +49 911 2112-1005
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Polizeiinspektion Dinkelsbühl
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91543 Dinkelsbühl
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1332904926Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9851 5719-0
Fax: +49 9851 5719-20
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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