Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberpfalz
Adresse
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93017 Regensburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 506-0
Fax: +49 941 506-1429
Internet
Polizeiinspektion Kemnath
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95475 Kemnath
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5555190788Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9642 9203-0
Fax: +49 9642 9203-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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