Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bajuwarenstraße 2c

    93053 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110440

    93017 Regensburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 506-0

    Fax: +49 941 506-1429

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf.

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 27

    92676 Eschenbach i.d.OPf.

    Postanschrift

    Karlsplatz 27

    92676 Eschenbach i.d.OPf.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9999650754Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9645 9204-0

    Fax: +49 9645 9204-40

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    Polizeiinspektion Neustadt a.d.Waldnaab

    Adresse

    Hausanschrift

    Innere Flosser Straße 24

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Postanschrift

    Innere Flosser Straße 24

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6777427756Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9602 9402-40

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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