Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bajuwarenstraße 2c

    93053 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110440

    93017 Regensburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 506-0

    Fax: +49 941 506-1429

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Auerbach i.d.OPf.

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Torplatz 7

    91275 Auerbach i.d.OPf.

    Postanschrift

    Oberer Torplatz 7

    91275 Auerbach i.d.OPf.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1221887723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9643 9204-0

    Fax: +49 9643 9204-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeistation Vilseck

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    92249 Vilseck

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    92249 Vilseck

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777441726Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9662 700869-0

    Fax: +49 9662 700869-40

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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