Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110440
93017 Regensburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 506-0
Fax: +49 941 506-1429
Internet
Polizeiinspektion Auerbach i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberer Torplatz 7
91275 Auerbach i.d.OPf.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1221887723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9643 9204-0
Fax: +49 9643 9204-40
Internet
Polizeistation Vilseck
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gartenstraße 1
92249 Vilseck
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777441726Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9662 700869-0
Fax: +49 9662 700869-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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