Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Bad Griesbach i.Rottal

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grieskirchner Feld 2

    94086 Bad Griesbach i.Rottal

    Postfachadresse

    Postfach 1128

    94082 Bad Griesbach i.Rottal

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3333030654Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8532 9606-0

    Fax: +49 8532 9606-40

    Internet

    Sprachversion

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    Polizeistation Pocking

    Adresse

    Hausanschrift

    Indlinger Straße 14

    94060 Pocking

    Postanschrift

    Indlinger Straße 14

    94060 Pocking

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7221915662Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8531 90586-0

    Fax: +49 8531 90586-40

    Internet

    Sprachversion

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    Polizeipräsidium Niederbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherhöhe 9/11

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 661

    94306 Straubing

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6846726467110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 868-0

    Fax: +49 9421 868-1009

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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