Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Freyung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rot-Kreuz-Weg 1

    94078 Freyung

    Postanschrift

    Rot-Kreuz-Weg 1

    94078 Freyung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5888591642Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8551 9607-0

    Fax: +49 8551 9607-140

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Polizeistation Waldkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratzinger Weg 22

    94065 Waldkirchen

    Postanschrift

    Ratzinger Weg 22

    94065 Waldkirchen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1698173468105Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8581 986566-0

    Fax: +49 8581 986566-40

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    Polizeipräsidium Niederbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherhöhe 9/11

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 661

    94306 Straubing

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6846726467110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 868-0

    Fax: +49 9421 868-1009

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.06.2023

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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