Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777581424Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 200-0
Fax: +49 8031 200-1209
Internet
Polizeiinspektion Schongau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jugendheimweg 8
86956 Schongau
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2555281592Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8861 2346-0
Fax: +49 8861 2346-109
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen