Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberbayern Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 32

    83022 Rosenheim

    Postanschrift

    Kaiserstraße 32

    83022 Rosenheim

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777581424Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 200-0

    Fax: +49 8031 200-1209

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    Polizeiinspektion Waldkraiburg

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    Ratiborer Straße 2

    84478 Waldkraiburg

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    Ratiborer Straße 2

    84478 Waldkraiburg

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4666424523Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Polizeistation Haag i.Oberbayern

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    Hausanschrift

    Ottostraße 1

    83527 Haag i.OB

    Postanschrift

    Ottostraße 1

    83527 Haag i.OB

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Sa 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    So 08:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Feiertag geöffnet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1444201525Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8072 9182-0

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

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