Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberbayern Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Esplanade 40

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Esplanade 40

    85049 Ingolstadt

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7666473417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 9343-0

    Fax: +49 841 9343-1209

    Internet

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    Polizeiinspektion Eichstätt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kipfenberger Straße 2b

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Kipfenberger Straße 2b

    85072 Eichstätt

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7110898459Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

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