Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Esplanade 40
85049 Ingolstadt
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7666473417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 9343-0
Fax: +49 841 9343-1209
Internet
Polizeiinspektion Poing
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1223
85581 Poing
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6777567454Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8121 9917-0
Fax: +49 8121 9917-19
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen