Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777581424Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 200-0
Fax: +49 8031 200-1209
Internet
Polizeiinspektion Bad Tölz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1740
83637 Bad Tölz
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6110905444Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 76106-0
Fax: +49 8041 76106-109
Internet
Polizeistation Kochel am See
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1740
83637 Bad Tölz
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6444236449Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 76106-273
Fax: +49 8041 76106-279
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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