Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberbayern Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 32

    83022 Rosenheim

    Postanschrift

    Kaiserstraße 32

    83022 Rosenheim

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777581424Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 200-0

    Fax: +49 8031 200-1209

    Internet

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    Englisch

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    Polizeiinspektion Bad Tölz

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 7

    83646 Bad Tölz

    Postfachadresse

    Postfach 1740

    83637 Bad Tölz

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6110905444Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 76106-0

    Fax: +49 8041 76106-109

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    Polizeistation Kochel am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Oberried 1

    82431 Kochel a.See

    Postfachadresse

    Postfach 1740

    83637 Bad Tölz

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6444236449Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 76106-273

    Fax: +49 8041 76106-279

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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