• Unsleben (Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern)

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Beschreibung

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

Ansprechpartner

Polizeiinspektion Mellrichstadt

Adresse

Hausanschrift

Meininger Landstraße 3

97638 Mellrichstadt

Postanschrift

Meininger Landstraße 3

97638 Mellrichstadt

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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16999531101Weiterführende Informationen im BayernPortal

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Fax: +49 9776 806-169

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Sprachversion

Deutsch

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erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Kosten

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

Stichwörter

Anzeige, anzeigen, geschlagen, gesehen, melden, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, sehen, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

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