Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

    Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

    Beschreibung

    Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

    Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

    Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Dinkelsbühl

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldstraße 11

    91550 Dinkelsbühl

    Postfachadresse

    Postfach 241

    91543 Dinkelsbühl

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1332904926Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9851 5719-0

    Fax: +49 9851 5719-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

    Kosten

    kostenloser Notruf 110;
    kostenlose Anzeigenerstattung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, anzeigen, geschlagen, gesehen, melden, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, sehen, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English