Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen
Beschreibung
Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.
Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Simbach a.Inn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1369
84355 Simbach a.Inn
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1777462681Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8571 9139-0
Fax: +49 8571 9139-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Fristen
Kosten
kostenlose Anzeigenerstattung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, anzeigen, geschlagen, gesehen, melden, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, sehen, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen