Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87443949106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 9909-0
Fax: +49 831 9909-1499
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
anfassen, angefasst, angefaßt, Anzeige, anzeigen, Kinder, Kindesmissbrauch, Kindesmißbrauch, Missbrauch, Mißbrauch, missbrauchen, mißbrauchen, Polizei, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergangen, vergehen, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung