Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110440
93017 Regensburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 506-0
Fax: +49 941 506-1429
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
anfassen, angefasst, angefaßt, Anzeige, anzeigen, Kinder, Kindesmissbrauch, Kindesmißbrauch, Missbrauch, Mißbrauch, missbrauchen, mißbrauchen, Polizei, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergangen, vergehen, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung