• Stöttwang (Landkreis Ostallgäu, Bayern)

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Beschreibung

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

Ansprechpartner

Polizeiinspektion Kaufbeuren

Adresse

Hausanschrift

Schraderstraße 8

87600 Kaufbeuren

Postanschrift

Schraderstraße 8

87600 Kaufbeuren

Kontakt

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37110618106Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 8341 933-0

Fax: +49 8341 933-140

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Kosten

kostenlose Anzeigenerstattung

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

Stichwörter

Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English