Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

    Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

    Beschreibung

    Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

    Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

    Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Gersthofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    86368 Gersthofen

    Postanschrift

    Schulstraße 18

    86368 Gersthofen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55221719108Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 323-1810

    Fax: +49 821 323-1840

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

    Kosten

    kostenlose Anzeigenerstattung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English