Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer
Beschreibung
Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.
Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.
Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Schwabmünchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1236
86827 Schwabmünchen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71999496108Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8232 9606-0
Fax: +49 8232 9606-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen