Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer
Beschreibung
Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.
Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.
Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Hof
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3366
95003 Hof
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7888507823Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 704-0
Fax: +49 9281 704-340
Internet
Polizeistation Rehau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1104
95101 Rehau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2110723837Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9283 860-0
Fax: +49 9283 860-140
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen